| Do 17.05.2012 | | | 05:46 Uhr |
Schnellsuche
|
ErläuterungZu den Natriumsalzen der HerstellungNatriumsulfat entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von Kochsalz (Natriumchlorid). EinsatzNatriumsulfat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Natriumsulfat wird unter anderem in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt und dient als Trägerstoff für Farbstoffe. Wegen ihrer stark abführenden Wirkung werden Natriumsulfate unter dem Namen Glaubersalz unter anderem zur Darmentleerung vor Fastenkuren eingesetzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
|
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
|
|||||||||||||||||||||||
|
© Copyright 2000 - 2012 Die Verbraucher Initiative e.V. | Impressum | Website by Webmotive