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ErläuterungEnzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Abkömmling der HerstellungFür die Herstellung von E 469 wird EinsatzEnzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie wird vor allem in energiereduzierten Lebensmitteln eingesetzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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