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ErläuterungDie chemisch zur Gruppe der Carboxymethylether gehörende Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Abkömmling der HerstellungNatrium-Carboxymethylcellulose entsteht mit Hilfe von Chloressigsäure durch chemische Modifikation aus EinsatzNatrium-Carboxymethylcellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie wird unter anderem eingesetzt in:
Darüber hinaus ist Natrium-Carboxymethylcellulose als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe und Aromen zugelassen. In der pharmazeutischen Industrie wird es zur Herstellung von Tabletten eingesetzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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