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Erläuterung-Die chemisch in die Gruppe der Celluloseether gehörende Methylcellulose ist ein Abkömmling der HerstellungMethylcellulose wird durch chemische Reaktion aus natürlicher EinsatzMethylcellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie ist unter anderem zugelassen für:
Methylcellulose ist zudem als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe zugelassen und wird darüber hinaus in der pharmazeutischen Industrie sowie in Tabakerzeugnissen genutzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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