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ErläuterungCellulose ist die wichtigste Gerüstsubstanz in verholzten pflanzlichen Zellen. Wegen ihres Vorkommens in nahezu allen pflanzlichen Zellen ist sie ein natürlicher Bestandteil von Mehl. Neben der unverändert aus pflanzlichem Material isolierten Cellulose ist auch Mikrokristalline Cellulose als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Beide sind nicht in Wasser oder Alkohol löslich, lassen sich aber sehr gleichmäßig in Flüssigkeiten verteilen und geben ihnen eine gewisse Struktur. Cellulose ist für den menschlichen Organismus nicht verdaulich. Aus diesem Grund wird sie häufig in kalorienreduzierten Lebensmitteln eingesetzt, wo sie ein volles, sahniges Gefühl im Mund hervorruft ohne Energie zu liefern. Cellulose ist darüber hinaus als Stabilisator in Soßen oder Sahneerzeugnissen im Einsatz und verhindert die Eiskristallbildung bei Tiefkühlprodukten. HerstellungIn dem verholzte Pflanzenteile zunächst gemahlen und anschließend sehr gründlich gesiebt werden, wird die in ihnen enthaltene Cellulose gewonnen. Wird das Cellulose-Pulver mit Salzsäure versetzt entsteht Mikrokristalline Cellulose. EinsatzCellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Cellulose ist unter anderem zugelassen für:
Cellulose wird außerdem als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe eingesetzt. Sie ist zudem Bestandteil von Arzneimitteln und Kosmetika. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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