| Sa 04.02.2012 | | | 06:56 Uhr |
Schnellsuche
|
ErläuterungDer Pflanzensaft Traganth stammt aus den Stämmen und Ästen der in Asien beheimateten Sträucher der Gattung Astragalus. Der Saft enthält zwei verschiedene sehr komplexe HerstellungWerden die Stämme und Äste der traganthhaltigen Pflanzen, vor allem Astragalus gummifer, eingeritzt, tritt der Pflanzensaft tropfenweise hervor. Diese Tropfen werden gesammelt und bis zur Lebensmittelreinheit aufgereinigt. EinsatzTraganth ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte Lebensmittel, solche, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen und getrocknete Lebensmittel, die beim Verzehr aufquellen sollen. Es ist insbesondere zu finden in:
Traganth wird darüber hinaus als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe eingesetzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
|
Bioprodukte
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
|
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||
© Copyright 2000 - 2012 Die Verbraucher Initiative e.V. | Impressum | Website by Webmotive