E 407a |
Verarbeitete Euchema-Algen |
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Geliermittel, Verdickungsmittel |
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auch: Halbraffiniertes Carragheen |
Erläuterung
Ausschließlich aus Euchema-Algen wird ein Extrakt gewonnen, der reich an langkettigen Kohlenhydraten (Polysacchariden) ist. Die Mischung der verschiedenen Polysaccharide ist annähernd die gleiche wie in Carrageen (E 407). Verarbeitete Euchema-Algen enthalten allerdings einen höheren Anteil an Cellulose und bilden daher trübere Gele aus.
Herstellung
Zur Herstellung von E 407a werden getrocknete Euchema-Algen von allen Eiweißen, Farbstoffen und niedermolekularen Anteilen befreit und durch anschließende Reinigungsschritte zu Lebensmittelqualität aufbereitet.
Einsatz
Für verarbeitete Euchema-Algen gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Carrageen (E 407).
Sicherheit
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ADI‑Wert: 20 mg/kg Körpergewicht
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Verarbeitete Euchema-Algen unterscheiden sich in erster Linie in der Herstellung und nur geringfügig in der Zusammensetzung von Carrageen (E 407).
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Carrageen wird nicht aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Carrageene können allerdings die Aufnahme anderer Lebensmittelinhaltstoffe verringern.
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In Tierversuchen zeigte sich, dass Carrageen Zellen des Immunsystems beeinflussen kann. Studien, die diese Effekte für den Menschen bestätigen und die Folgen abschätzen, fehlen bislang.
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Carrageen steht darüber hinaus im Verdacht, bei entsprechend veranlagten Menschen allergieähnliche Symptomeauslösen zu können.
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In Tierversuchen mit so genannten abgebauten/degradierten Carrageenen kam es zu Geschwürbildungen. Degradierte Carrageene unterscheiden sich vom Lebensmittelzusatzstoff Carrageen E 407 dadurch, dass sie deutlich geringere Molekülgrößen aufweisen. Sie sind für Lebensmittel nicht zugelassen. In Versuchen mit dem intakten/hochmolekularen Carrageen wurden keine derartigen Effekte beobachtet. Auch die in geringem Umfang im Darm anfallenden Abbauprodukte des Lebensmittel-Carrageens riefen keine Schäden hervor. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) empfahl daraufhin, den Gehalt degradierter Carrageene in E 407 so gering wie möglich zu halten. Weil zudem ungeklärt ist, ob Carrageen durch den Darm von Säuglingen aufgenommen werden kann, empfahl das SCF darüber hinaus, E 407 nicht für Säuglingsanfangsnahrung zuzulassen (SCF/CS/ADD/EMU/199 Final, 21.02.2003).
Siehe auch:
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