E 124 |
Cochenillerot A |
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Farbstoff |
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auch: Ponceau 4 R, Victoriascharlach 4 R |
Erläuterung
Der künstliche Farbstoff Cochenillerot A färbt Lebensmittel rot. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und ist eng mit dem Amaranth (E 123) verwandt. Cochenillerot A ist gut in Wasser und Alkohol löslich. Während der Farbstoff beständig gegen Hitze und Säure ist, erhält die Farbe in basischen Lösungen einen bräunlichen Stich.
Herstellung
Cochenillerot A wird in einem mehrstufigen Prozess, der so genannten Azokupplung, chemisch synthetisiert. Dabei entsteht die für alle Azofarbstoffe charakteristische Azogruppe aus zwei Stickstoffatomen. Unter Cochenillerot A wird im Allgemeinen das Natriumsalz der Verbindung verstanden. Das Calcium- und Kaliumsalz sowie der Aluminiumlack sind jedoch ebenfalls zugelassen.
Einsatz
Cochenillerot A darf nur bestimmten Lebensmitteln zugesetzt werden. Dafür gelten zudem strenge Höchstmengen:
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essbare Käserinden und Wursthüllen (qs)
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Soßen, Würzmittel, Chutneys (500 mg/kg)
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Lachsersatz, Surimi (500 mg/kg)
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Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg)
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Senf (300 mg/kg)
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Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l)
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Gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (200 mg/kg)
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Schmelzkäse (100 mg/kg)
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Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg)
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Süßwaren, Speiseeis, Desserts (50 mg/kg)
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Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (50 mg/kg)
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Brausepulver, Brausen, Sirup (max. 50 mg/l)
Um Violett- oder Brauntöne zu erhalten, wird Cochenillerot mit anderen Farbstoffen gemischt. Der Farbstoff wird darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln, Kosmetika und Textilien zugelassen.
(qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.)
Sicherheit
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ADI‑Wert: 0.7 mg/kg Körpergewicht
Im Zuge der Neubewertung von E 124 senkte die EFSA im Jahr 2009 den Wert für die zulässige tägliche Aufnahme von 4 mg/kg d auf 0,7 mg/kg Körpergewicht pro Tag.
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Cochenillerot A kann bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Symptome ( Pseudoallergie) auslösen. Insbesondere, wenn bereits eine Allergie gegen Salicylsäure und ihre Abkömmlinge besteht, kann es zu Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen kommen.
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Die so genannten Salicylate finden sich in Aspirin (Wirkstoff Acetylsalicylsäure) sowie natürlicherweise in Ananas, Apfelsinen, Aprikosen, Erdbeeren, Grapefruit, Himbeeren, Honig, Johannisbeeren (rot und schwarz), Weintrauben und Zitronen. Auch Personen, die empfindlich auf Benzoesäure (E 210) reagieren oder unter Asthma leiden, können pseudoallergisch auf Cochenillerot A reagieren.
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Vermutungen, dass Cochenillerot A Hautreaktionen auslösen könnte, wurden bisher nicht bestätigt.
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Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den folgenden Hinweis auf dem Etikett tragen: "kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".
Siehe auch:
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