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ErläuterungCalciummalat ist das Calciumsalz der HerstellungCalciummalat wird durch chemische Reaktion aus Äpfelsäure hergestellt. EinsatzCalciummalat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für alle Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 352 ist unter anderem zugelassen für:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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