| Do 17.05.2012 | | | 05:16 Uhr |
Schnellsuche
|
ErläuterungKaliummalat ist das Kaliumsalz der HerstellungKaliummalat wird durch chemische Reaktion aus Äpfelsäure hergestellt. EinsatzKaliummalat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für alle Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 351 ist unter anderem zugelassen für:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
|
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
|
||||||||||||||||||||
|
© Copyright 2000 - 2012 Die Verbraucher Initiative e.V. | Impressum | Website by Webmotive