E 333 |
Calciumcitrat |
BIO |
GVO |
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Komplexbildner, Säuerungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz |
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auch: Salz der Zitronensäure |
Erläuterung
Calciumcitrate sind Salze der Citronensäure (E 330), die als Zwischenprodukt des Energiestoffwechsels (Citronensäurezyklus) Bestandteil jeder lebenden Zelle ist. Der menschliche Körper setzt täglich etwa 2 kg Citrate um. Aus Citronensäure können Mono-Calciumcitrat, Di-Calciumcitrat und Tri-Calciumcitrat hergestellt werden, die jeweils unterschiedliche Säurewirkungen haben. Calciumcitrate sind nicht wasserlöslich. Weil sie sich fest mit Pektin, das in der Schale vieler Früchte enthalten ist, verbinden, werden sie oft als Festigungsmittel für Früchte und Gemüse eingesetzt.
Herstellung
Calciumcitrate werden aus Citronensäure (E 330) hergestellt. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.
Einsatz
Calciumcitrate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Calciumcitrate sind ohne Höchstmengenbeschränkung unter anderem zugelassen für:
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Konfitüre, Marmelade, Gelee
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Kondens- und Trockenmilch
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geschnittenes verpacktes Gemüse, Obst und geschälte Kartoffeln
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Obst- und Gemüsekonserven
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Süßwaren und Desserts
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Fleischprodukte
Calciumcitrate werden darüber hinaus für Enzymzubereitungen sowie in der Pharma- und Kosmetikindustrie eingesetzt.
Sicherheit
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ADI‑Wert: nicht festgelegt
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Calciumcitrate gelten als unbedenklich. Sie werden im Körper vollständig verwertet.
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Infolge des Herstellungsverfahrens aus Citronensäure, können industriell hergestellte Citrate bei Schimmelpilzallergikern allergische Symptome auslösen.
Siehe auch:
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