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ErläuterungKaliumcitrate sind Salze der HerstellungKaliumcitrate werden aus Citronensäure (E 330) hergestellt. Der Einsatz EinsatzKaliumcitrate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Kaliumcitrate sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) unter anderem zugelassen für:
Kaliumcitrate werden darüber hinaus für Enzymzubereitungen sowie in der Pharma- und Kosmetikindustrie eingesetzt. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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