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Die EG-Öko-Verordnung schränkt die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. Nur wenige der über 300 in der Europäischen Union zugelassenen Zusatzstoffe sind in der Erzeugung ökologischer Lebensmittel erlaubt. So sind etwa Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker vollständig verboten. Darüber hinaus sind Lebensmittelzusatzstoffe in Bio-Produkten nur für die Fälle erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können. EU-weit und für das Bio-Siegel maßgeblich sind die Vorschriften der EG-Öko-Verordnung. Die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände sind jedoch häufig strenger. Das Häkchen þ kennzeichnet die Substanzen, die auch nach den Richtlinien von Bio-Anbauverbänden zulässig sind. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Richtlinien ebenfalls unterscheiden.
Die folgenden Stoffe sind in Bio-Lebensmitteln darüber hinaus als Hilfsstoffe für die Verarbeitung zugelassen: Wie alle |
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