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Nicht unbedingt. Die EG-Öko-Verordnung schränkt aber die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. So sind etwa Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker vollständig verboten. Darüber hinaus sind Lebensmittelzusatzstoffe in Bio-Produkten nur für die Fälle erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können. Die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände sind häufig strenger als die EG-Öko-Verordnung. Die folgenden Zusatzstoffe sind für Bio-Lebensmittel erlaubt. Das Häkchen þ kennzeichnet die Substanzen, die auch nach den Richtlinien der Bio-Anbauverbände zulässig sind:
Die EG-Öko-Verordnung schließt die Weinverarbeitung von der Anwendung der genannten Erzeugnisse aus. Diese sollen zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden. Werden die Stoffe
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