| Sa 04.02.2012 | | | 07:21 Uhr |
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Ja. In Kantinen, Imbissbuden und Restaurants muss auf Zusatzstoffe bestimmter Funktionsklassen mit den gleichen Formulierungen hingewiesen werden, wie sie auch für unverpackt angebotene Lebensmittel gelten. In Restaurants und an Imbissbuden darf der Hinweis mit Hilfe einer Fußnote auf der Speisekarte erfolgen. Die Kunden von Kantinen, Mensen und anderen Orten der Gemeinschaftsverpflegung können stattdessen auch mit einem Aushang auf die Zusatzstoffe aufmerksam gemacht werden. Mehr bei zusatzstoffe-online.de
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