| Sa 04.02.2012 | | | 06:33 Uhr |
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Auch bei Zusatzstoffen kann Gentechnik eine Rolle spielen. Die Rohstoffe, aus denen Zusatzstoffe hergestellt werden, können aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Möglich ist aber auch der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen. Nur in wenigen Fällen ist eine besondere Kennzeichnung vorgeschrieben. Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Einige Zusatzstoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt, etwa Soja, Mais oder Baumwolle. Bei diesen Pflanzenarten werden weltweit gentechnisch veränderte Sorten großflächig angebaut. Je nach Herkunft der Rohstoffe können die jeweiligen Zusatzstoffe vollständig oder zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch veränderte Pflanzen bestehen. Beispiele:
Kennzeichnung:
Verarbeitete Zusatzstoffe der "zweiten Generation". Eine Reihe von Zusatzstoffen werden nicht direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen. Man erhält sie, indem die pflanzlichen Rohstoffe weiteren chemischen oder anderen Verarbeitungsschritten unterzogen werden. Dabei werden die ursprünglichen pflanzlichen Rohstoffe chemisch verändert. Beispiele:
Kennzeichnung:
Zusatzstoffe hergestellt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Eine ganze Reihe von Zusatzstoffen kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Die Mikroorganismen geben die Substanzen in die Kulturlösung ab, in der sie leben. Daraus werden die Zusatzstoffe zunächst isoliert und anschließend aufgereinigt. Überreste der Mikroorganismen dürfen in den Zusatzstoffen nicht vorhanden sein. Beispiele: Kennzeichnung:
Ähnliches gilt, wenn konventionelle Mikroorganismen mit Nährstoffen "gefüttert" werden, die ihrerseits aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden: Werden etwa Bakterien, die einen bestimmten Zusatzstoff produzieren, mit Glucose aus gentechnisch verändertem Mais ernährt, ist der betreffende Zusatzstoff nicht kennzeichnungspflichtig. Enzyme. Verbreiteter ist der Einsatz
gentechnisch veränderter Mikroorganismen bei der Herstellung von
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Recht und Zulassung
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