Zusatzstoffe-online
Aktualisiert und ergänzt
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Im Jahr 2008 hat sich Einiges in der Liste
der europaweit zugelassenen Zusatzstoffe geändert. Aufgrund von
neuen gesetzlichen Vorschriften und wissenschaftlichen Erkenntnissen
wurden einzelne Substanzen neu zugelassen, andere
vom Markt genommen. Den aktuellen Stand finden Sie in der Datenbank
von Zusatzstoffe-online.
In der Europäischen Union dürfen
Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie
zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die
Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich
eingeschätzt worden sind.
Wenn es Hinweise gibt, dass Menschen durch
die zugesetzte, für die Herstellung notwendige Menge gefährdet sind, wird dem Zusatzstoff die Zulassung entzogen. Das war
beispielsweise bei den Konservierungsmitteln E 216 und E 217 der
Fall. Sie standen unter dem Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit
zu beeinträchtigen. Der Farbstoff E 128 wurde auf Basis einer
Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) als krebserregend eingeschätzt und vom Markt genommen.
Im Februar 2008 ist eine neue EU-Richtlinie
2006/52/EG in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung
wurden folgende Zusatzstoffe neu zugelassen: E
319, E 426, E 462,
E 586, E 968,
E 1204 und E
1452.
Am 20. Januar 2009 tritt eine neue europaweite
Gesetzgebung für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln
in Kraft. Auch eine besondere Kennzeichnung von Produkten, die
bestimmte Farbstoffe enthalten, ist vorgesehen. Zusatzstoffe-online hat die wichtigsten Änderungen
in einem Beitrag zusammengestellt.
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Lebensmittelzusatzstoffe
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