Gesundheit
ADI-Wert: Wie viel Zusatzstoff darf's sein?
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Als Maß für die Menge eines Zusatzstoffes,
die mit größter Wahrscheinlichkeit gesundheitlich unbedenklich ist,
hat sich der ADI-Wert etabliert.
Die Abkürzung steht für "acceptable daily
intake", was etwa als "duldbare tägliche Aufnahme" übersetzt werden
kann. Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die
gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch
gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären. Er wird in Milligramm
pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg/kg Körpergewicht * d) oder
verkürzt als mg/kg Körpergewicht angegeben.
Entstehung
Grundlage des ADI-Wertes sind
Fütterungsversuche an Tieren. Dabei wird der Zusatzstoff in den
Testreihen in unterschiedlichen Dosierungen verabreicht und
ermittelt, bei welcher Menge keine gesundheitsrelevanten Effekte zu
beobachten sind. Unter der Voraussetzung, dass die maßgeblichen
Verdauungs-, Stoffwechsel- und Ausscheidungswege der Versuchstiere
denen des Menschen entsprechen, wird dieser No-observed-effect-Level
(NOEL) mit dem Sicherheitsfaktor 10 auf den Menschen übertragen. Um
sicher zu gehen, dass auch nicht gesunde, nicht ideal ernährte
Menschen und besonders empfindliche Verbraucher keine Schäden durch
die Stoffe davontragen, wird an das Ergebnis häufig abermals der
Sicherheitsfaktor 10 angelegt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist
der ADI-Wert.
Bewertung
Der ADI-Wert ist kein Grenzwert. Wird er hin
und wieder überschritten, besteht, auch wegen des hohen
Sicherheitsfaktors, keine Gefahr. Eine dauerhafte Überschreitung
sollte jedoch vermieden werden. So liegt zum Beispiel der ADI-Wert
für PHB-Ester ( E 214)
bei 10 mg/kg Körpergewicht. Ein 70 kg schwerer Mensch sollte also
nicht über längere Zeiträume mehr als 700 mg des
Konservierungsstoffes am Tag zu sich nehmen, ein 40 kg schweres Kind
nicht mehr als 400 mg. PHB-Ester sind unter anderem für
Kartoffelchips und Süßigkeiten zugelassen. Je nach Essgewohnheiten
und Gewicht des Essenden, kann also der ADI-Wert im Alltag durchaus
überschritten werden.
Warum findet sich nicht für jeden
Lebensmittelzusatzstoff ein ADI-Wert?
Dass für einige Stoffe von Seiten der
zulassenden Institutionen kein ADI-Wert festgelegt worden ist, kann
verschiedene Gründe haben:
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(a) Ergeben die verfügbaren toxikologischen,
biochemischen und klinischen Daten keinen Hinweis darauf, dass im
Rahmen gewöhnlicher Ernährungsgewohnheiten und bei einer
ordnungsgemäßen Verwendung des Stoffes in der Lebensmittelindustrie
gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären, muss kein ADI-Wert
festgelegt werden. Meist erfolgt dann auch keine
Höchstmengenbeschränkung. Solche Stoffe dürfen jedoch keineswegs in
beliebiger Menge eingesetzt werden. Der Grundsatz "quantum satis" (so viel wie nötig, so wenig wie möglich),
verpflichtet die Hersteller dazu, den Stoff nicht stärker zu
dosieren, als für die Wirksamkeit unbedingt notwendig ist.
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(b) Es kommt durchaus vor, dass sich für einen Stoff kein
No-observed-effect-Level (NOEL) ermitteln lässt: Im Tierversuch
wurden also bei jeder Dosierung gesundheitsrelevante Wirkungen auf
den Organismus beobachtet. Dann kann kein ADI-Wert festgelegt
werden. Kommen die zulassenden Institutionen jedoch zu dem Ergebnis,
dass in der betrachteten Anwendung und bei Begrenzung der Menge
keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten sind, kann der jeweilige
Zusatzstoff dennoch zugelassen werden. So ist zum Beispiel Borsäure
( E 284) in geringen Mengen für die Konservierung echten Kaviars
zugelassen: Die Gefahren einer Vergiftung durch das verdorbene
Lebensmittel werden höher eingeschätzt als jene, die durch den
Konservierungsstoff entstehen könnten. Dem liegt die Annahme
zugrunde, dass echter Kaviar nur selten und in geringen Mengen
gegessen wird.
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