Herstellung
Gentechnik bei Zusatzstoffen
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Auch bei Zusatzstoffen kann Gentechnik
eine Rolle spielen. Die Rohstoffe, aus denen Zusatzstoffe
hergestellt werden, können aus gentechnisch veränderten Pflanzen
stammen. Möglich ist aber auch der Einsatz gentechnisch veränderter
Mikroorganismen. Nur in wenigen Fällen ist eine besondere
Kennzeichnung vorgeschrieben.
Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten
Pflanzen. Einige Zusatzstoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen
hergestellt, etwa Soja, Mais oder Baumwolle. Bei diesen
Pflanzenarten werden weltweit gentechnisch veränderte Sorten
großflächig angebaut. Je nach Herkunft der Rohstoffe können die
jeweiligen Zusatzstoffe vollständig oder zu einem gewissen Anteil
aus gentechnisch veränderte Pflanzen bestehen.
Beispiele:
Kennzeichnung:
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Zusatzstoffe, die unmittelbar aus
gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, müssen
gekennzeichnet werden.
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Auf der Zutatenliste muss der betreffende
Zusatzstoff mit dem Hinweis "aus genetisch veränderten .... (etwa:
Sojabohnen)" versehen werden.
Verarbeitete Zusatzstoffe der "zweiten
Generation". Eine Reihe von Zusatzstoffen werden nicht direkt
aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen. Man erhält sie,
indem die pflanzlichen Rohstoffe weiteren chemischen oder
anderen Verarbeitungsschritten unterzogen werden. Dabei werden die
ursprünglichen pflanzlichen Rohstoffe chemisch verändert.
Beispiele:
Kennzeichnung:
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Es ist in der EU-Verordnung nicht
eindeutig festgelegt, ob auch solche Zusatzstoffe zu kennzeichnen
sind, die sich indirekt aus GVO-Grundstoffen ableiten und diese
nur in abgewandelter Form enthalten. In der Praxis werden solche
Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet.
Zusatzstoffe hergestellt mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen. Eine ganze Reihe von Zusatzstoffen
kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt werden. Die Mikroorganismen geben die Substanzen in die
Kulturlösung ab, in der sie leben. Daraus werden die Zusatzstoffe
zunächst isoliert und anschließend aufgereinigt. Überreste der
Mikroorganismen dürfen in den Zusatzstoffen nicht vorhanden sein.
Beispiele:
Kennzeichnung:
Ähnliches gilt, wenn konventionelle
Mikroorganismen mit Nährstoffen "gefüttert" werden, die ihrerseits
aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden: Werden
etwa Bakterien, die einen bestimmten Zusatzstoff produzieren, mit
Glucose aus gentechnisch verändertem Mais ernährt, ist der
betreffende Zusatzstoff nicht kennzeichnungspflichtig.
Enzyme. Verbreiteter ist der Einsatz
gentechnisch veränderter Mikroorganismen bei der Herstellung von
Enzymen. Da die allermeisten Enzyme jedoch rechtlich nicht als
Lebensmittel, sondern als technische Hilfsstoffe
gelten, werden sie nicht auf der Zutatenliste von Lebensmitteln
aufgeführt. Daher ist eine Kennzeichnung im Hinblick auf den Einsatz
von gv-Mikroorganismen nicht vorgeschrieben.
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Die Enzyme Invertase (E 1103) und Lysozym (E
1105) entfalten auch im Endprodukt noch Wirkung und haben
daher den Status von Lebensmittelzusatzstoffen und müssen
entsprechend in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dennoch ist
keine besondere Kennzeichnung erforderlich, wenn diese Enzyme mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.
Weitere Informationen (TransGen)
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Alle Zusatzstoffe, bei denen gentechnische Anwendungen möglich
sind (nach E-Nummern)
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Pflanzenarten: Informationen zu Anwendungen der Gentechnik
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